Strandseglerverbot in Dänemark ab Ende Mai wieder aufgehoben

Die Polizei von Süd- und Sønderjylland hatte in Zusammenarbeit mit der Naturstyrelse ein Verbot für die Nutzung von windbetriebenen Fahrzeugen auf den Stränden von Fanø und Rømø ausgesprochen. Durch das Strandseglerverbot war das Fahren von Blokarts und Kitebuggys in den betroffenen Gebieten zunächst nicht mehr erlaubt.

Die Entscheidung kam für viele unerwartet, da diese Sportarten über Jahrzehnte hinweg eine etablierte Praxis auf den breiten Stränden der Inseln waren. Doch nun die Kehrtwende: ab dem 27.05.2025 ist das Strandsegeln in Dänemark wieder erlaubt.

Illustration mit durchgestrichenem Blokart - symbolisch für das Blokart und Kitebuggyverbot in Dänemark
Das Wichtigste in Kürze:
  • Was wurde verboten? Die Nutzung von windbetriebenen Fahrzeugen wie Blokarts und Kitebuggys an Dänemarks Stränden. 

  • Warum ist das wichtig? Kitebuggy und Blokart fahren auf Fanø oder anderen Orten in Dänemark ist seit Jahrzehnten eine sehr beliebte Aktivität. Bei Tourismusverbänden stieg die Sorge, dass betroffene Urlaubsziele an Attraktivität verlieren.

  • Verbot aufgehoben: ab Dienstag, dem 27.05.2025 ist das Strandsegeln mit windbetriebenen Fahrzeugen (wie Blokarts und Kitebuggys) auf ausgewählten Stränden an der Westküste Dänemarks wieder erlaubt – darunter auch auf Fanø und Rømø.
  • Neue Regeln: Strandsegler müssen künftig (unter anderem) sicher bremsen können.
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Verbot ab Ende Mai aufgehoben

Die neue Verordnung vom 23. Mai 2025 wurde von Verkehrsminister Thomas Danielsen erlassen. Sie erlaubt die Nutzung windbetriebener Fahrzeuge auf acht genau definierten Strandabschnitten, sofern der jeweilige Grundstückseigentümer zustimmt. Ziel ist es, Tourismus und lokale Unternehmen zu unterstützen und zugleich die Sicherheit am Strand zu gewährleisten. Kernpunkte der neuen Regelung:
  • Erlaubnis zum Strandsurfen an ausgewählten Stränden von Fanø, Rømø, Grønhøj, Saltum, Blokhus, Vejers, Børsmose,
  • Voraussetzung: Zustimmung des Grundstückseigentümers und ausreichend breite Strände.

Regeln für das Strandsegeln:

  • Definition: Ein windbetriebenes Fahrzeug nutzt ausschließlich Wind als Antriebsmittel.
  • Größenbeschränkung: Maximale Fahrzeughöhe: 6,10 Meter (gemessen vom Boden bis zum höchsten festen Punkt, loses oder nur mit Seilen befestigtes Zubehör zählt nicht).
  • Wetter- und Zeitbeschränkungen: Verbot bei durchschnittlicher Windgeschwindigkeit über 12 m/s und während der Lichtpflichtzeiten.
  • Bremssystem: Das Fahrzeug muss jederzeit sicher und effektiv bremsen können – auch bei schlechtem Wetter. Fahrzeuge mit Segelbremsung dürfen keine Knoten oder Klemmen am Schot haben, die das Lösen verhindern.
  • Lenkung: Die Steuerung muss leicht, sicher und schnell funktionieren, stabil gebaut sein und darf kein erhebliches Spiel durch Verschleiß aufweisen.
  • Sicherheit: Der Fahrer muss vor der Nutzung mit dem Fahrzeug vertraut sein. Es dürfen nur so viele Personen mitfahren, wie für das Fahrzeug vorgesehen.
  • Strafen: Verstöße gegen die Regelungen zu Größe, Nutzung, Bremsen, Lenkung und Sicherheit werden mit Geldstrafe geahndet.
Tipp: Bremsen können beim Blokart zum Beispiel mit einem Blokart Disc Brake Set* nachgerüstet werden.

Hintergrund und bisherige Praxis auf Fanø

Fanø hat sich über Jahrzehnte hinweg als Zentrum für windbetriebene Strandsportarten etabliert. Die breiten, flachen Strände bieten optimale Bedingungen für die Strandsegler. Bislang existierte eine feste Zone (der Buggystrand), die eine sichere Ausübung dieser Sportarten ermöglichte. Regelmäßig wurden Absprachen zwischen den zuständigen Behörden und den Sportverbänden getroffen, um den Betrieb sicher und geregelt durchzuführen. 

Strandseglerverbot: Eine plötzliche Entscheidung

Trotz der bisherigen Praxis wurde im Frühjahr 2025 ein generelles Verbot ausgesprochen. Die Polizei von Süd- und Sønderjylland verkündete diese Entscheidung gemeinsam mit der Naturstyrelse und den kommunalen Verwaltungen ohne vorherige Rücksprache mit betroffenen Akteuren. Besonders problematisch war der Zeitpunkt, da die Anordnung unmittelbar vor Beginn der Saison erfolgte. Noch 2024 wurden die Bedingungen für die kommerzielle Nutzung der Strandsegler von den zuständigen Behörden als sicher und verantwortungsvoll bewertet.

Betroffene Unternehmen, Sportler und Tourismusorganisationen zeigten sich enttäuscht über das abrupte Verbot, das ohne Vorwarnung oder Übergangsfrist eingeführt wurde. Die Strandsportarten bringen zahlreiche Besucher auf die Insel und der plötzliche Wegfall dieser Möglichkeit könnte negative wirtschaftliche Auswirkungen haben.

Erste Ausnahmegenehmigungen für Fanø

Um den Fortbestand der Sportarten zu sichern, haben verschiedene Gruppierungen Gespräche mit den zuständigen Behörden geführt. Eine vorgeschlagene Lösung ist die klare Trennung von Strandsportaktivtäten und allgemeinem Strandverkehr, um Sicherheitsbedenken auszuräumen. 

Die gewerblichen Anbieter Club Fanø und Fanø Blokart haben Anfang Mai eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Künftig wird der Bereich in dem die lokalen Unternehmen die Fahrten anbieten klarer beschildert und vom sonstigen Strandverkehr separiert. Wie oben erwähnt wurde das generelle Verbot Ende Mai wieder komplett aufgehoben.

Über den Autor
Marco war das erste Mal auf Fanø als er gerade einmal sieben Monate alt war. Seit mehr als 25 Jahren kehrt der gebürtige Bremer so oft es geht zurück auf die Insel. Seit 2019 teilt er hier bei Fanø Reisen seine ungebrochene Begeisterung zur einzigartigen Nordseeinsel Fanø in aktuellen und zeitlosen Artikeln.
Autor Marco auf einer Bunkertour
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